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Batterieverordnung

Seit dem 01.02.2021 ist es per EU Verordnung verboten Batteriesäure an Endverbraucher zu verkaufen. Säure gibt es nur noch in der Fachwerkstatt.

Wer an seinem Motorrad Wartungsarbeiten selbst durchführt und dabei auch die Batterie nicht außen vor lässt, agiert künftig unter erschwerten Bedingungen.

Im Visier Bombenbauer, getroffen Motorradfahrer

Der Grund dafür ist eine seit dem 1. Februar 2021 gültige neue EU-Verordnung, welche den Verkauf von Batteriesäure regelt. Ziel der Verordnung waren nicht Motorrad-Selberschrauber. Vielmehr geht es in der VO (EU) 2019/1148 um die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Diese untersagt den Verkauf von Batteriesäure oberhalb einer Konzentrationsgrenze von 15 Prozent an Privatpersonen und nicht gewerbliche Endkunden. Heißt im Klartext: Man will es potenziellen Bombenbauern erschweren an die enthaltene Schwefelsäure zu kommen. Weiter erlaubt bleibt aber der Verkauf an Endkunden von bereits gefüllten Batterien, AGM / Gel-Batterien sowie Lithium (LiFEPo4) Batterien.

Wer also eine trocken vorgeladene Batterie für sein Motorrad kauft, muss für die passende Säurefüllung eine Fachwerkstatt ansteuern. Nur die darf die Batterie dann entsprechend befüllen.

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